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Gerichtsarzt Dr. med. Frank J. Reuther Ulm |
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Start Der Arzt Kontakt ![]() Besucher seit Juni 2007 zuletzt geändert 20.12.2011 ![]() |
Ich habe in Ulm meinen Sitz als medizinischer Sachverständiger und bin gutachterlich für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und Versicherungen tätig. Dort kann meine Hinzuziehung auch angeregt werden. Gutachten für Parteien, sog. Privatgutachten, erstelle ich nicht. Ich bin Facharzt für Rechtsmedizin (Gerichtsmediziner) und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Ich bin zudem in der der Suchtmedizin, der Verkehrsmedizin und der Reise- und Tropenmedizin qualifiziert. Ich bin als Gelbfieberimpfstelle zugelassen. Ich erstelle schriftliche, fachwissenschaftlich begründete Gutachten und werde vor Gericht in der Hauptverhandlung als Sachverständiger tätig. Dort erläutere ich medizinische Zusammenhänge unter Einbezug der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung mündlich. Die häufigsten Gutachtenfragestellungen beziehen sich auf die Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit bei Beeinflussung durch Alkohol, Drogen und/oder Medikamente. Hierzu führe ich auch Berechnungen auf den Unfallzeitpunkt durch. Ich beurteile die Plausibilität von Nachtrunkeinlassungen. Ein weiterer Gutachtengegenstand ist die Fahrtüchtigkeit bei Erkrankungen, z. B. bei Zuckerkrankheit. Ich beurteile die Schuldfähigkeit bei psychischen Erkrankungen und die Frage der Unterbringung im Maßregelvollzug (psychiatrisches Krankenhaus, Entziehungsanstalt). Weiterhin beurteile ich die Haft- und Verhandlungsfähigkeit. Ich kläre Kausalzusammenhänge zwischen Verletzungen und gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Todesfolge. Kunstfehler beurteile ich unter Hinzuziehung von klinischen Kollegen der betreffenden Fachgebiete. Zur Durchführung gerichtlicher Leichenöffnungen gemäß § 87 Abs. 2 der Strafprozessordnung wurde ich vom Baden-Württembergischen Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Justizministerium gemäß § 42 Abs. 2 AGGVG besonders ermächtigt. Weiterhin führe ich Leichenschauen für die Erlaubnis zur Feuerbestattung durch. Neben diesen besonderen Genehmigungen gibt es eine öffentliche Bestellung, wie dies u. a. bei technischen Sachverständigen möglich ist, für Ärzte nicht, da diese nur aufgrund einer staatlichen Erlaubnis (Approbation) beruflich tätig werden können und deshalb bereits als besonders vertrauenswürdig gelten. Ich halte zudem regelmäßig wissenschaftliche Fachvorträge zu Themen meiner Fachgebiete. |
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