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Dr. Reuther und Partner
Fachärzte für Rechtsmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie und Neurologie

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Bild Dr. Reuther und Dr. KlugWir haben in Ulm unseren Sitz als medizinische Sachverständige. Wir sind gutachterlich für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und Versicherungen tätig. Dort kann unsere Hinzuziehung angeregt werden. Gutachten in privatem Auftrag, auch wenn dieser über einen Rechtsanwalt an uns gerichtet wird, erstellen wir nicht.

Dr. Reuther ist Facharzt für Rechtsmedizin (Gerichtsmediziner) und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und seit 1999 in Ulm als Gutachter tätig. Er ist zudem in der Suchtmedizin, der Verkehrsmedizin und der Reise- und Tropenmedizin qualifiziert und als Gelbfieberimpfstelle zugelassen. Dr. Klug ist Facharzt für Neurologie.

Wir erstellen schriftliche, fachwissenschaftlich begründete Gutachten und werden vor Gericht in der Hauptverhandlung als Sachverständige tätig. Dort erläutern wir medizinische Zusammenhänge unter Einbezug der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung mündlich.

Die Gutachtenfragestellungen beziehen sich u. a. auf die Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit bei Beeinflussung durch Alkohol, Drogen und/oder Medikamente. Hierzu führt Dr. Reuther auch Berechnungen auf den Unfallzeitpunkt durch und beurteilt die Plausibilität von Nachtrunkeinlassungen. Ein weiterer Gutachtengegenstand ist die Fahrtüchtigkeit bei Erkrankungen, z. B. bei Zuckerkrankheit. Dr. Reuther beurteilt die Schuldfähigkeit bei psychischen Erkrankungen, die Frage der Unterbringung im Maßregelvollzug (psychiatrisches Krankenhaus, Entziehungsanstalt) sowie die Kriminalprognose bei der bedingten Entlassung aus dem Maßregel- oder Strafvollzug. Weiterhin erfolgt eine Beurteilung der Haft- und Verhandlungsfähigkeit sowie eine Klärung der Kausalzusammenhänge zwischen Verletzungen und gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Todesfolge.

Zur Durchführung gerichtlicher Leichenöffnungen gemäß § 87 Abs. 2 der Strafprozessordnung wurde Dr. Reuther vom Baden-Württembergischen Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Justizministerium gemäß § 42 Abs. 2 AGGVG besonders ermächtigt. Er führt auch Leichenschauen für die Erlaubnis zur Feuerbestattung durch.

Neben diesen besonderen Genehmigungen gibt es eine öffentliche Bestellung, wie dies u. a. bei technischen Sachverständigen möglich ist, für Ärzte nicht, da diese nur aufgrund einer staatlichen Erlaubnis (Approbation) beruflich tätig werden können und deshalb bereits als besonders vertrauenswürdig gelten.

Zudem halten wir wissenschaftliche Fachvorträge zu Themen unserer Fachgebiete.